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Was ist die JuLeiCa?
Lass dich überaschen ...

Zum 1. Januar 1999 wurde bundesweit eine einheitliche Card für Jugendleiter/-innen (JuLeiCa) eingeführt. Die Card ist ein hervorragendes Mittel zur öffentlichen Anerkennung des Engagements und der Qualifikation von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, vom 26. März 1999 sieht vor, dass sich Jugendleiter/-innen mit der Jugendleiter/in-Card, gegenüber Eltern, Behörden und anderen Stellen legitimieren und ihre Qualifikation nachweisen können. Weiterhin können sich Jugendleiter/-innen mit dieser Card ausweisen, um speziell für sie eingeführte Rechte wahrzunehmen, beispielsweise die gesetzlich vorgesehene Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Zwecke der Jugendarbeit. Es ist in der Bekanntmachung weiterhin vorgesehen, dass die Card zum Erlangen sonstiger Vergünstigungen, beispielsweise in Theatern, Kinos, Museen, Geschäften und Sportanlagen dienen soll.

Wer bekommt die JuLeiCa?
Der/die Ausweisinhaber/-in soll in der Regel 16 Jahre alt sein. Das Antragsformular für die Ausstellung einer Jugendleiter/-in-Card ist erhältlich beim jeweiligen Stadt- bzw. Kreisjugendring. Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein mit Lichtbild, sowie der Unterschrift des/der Antragstellers/in versehen sein. In jedem Fall muss dem Antrag eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Gruppenleiter/-innen-Kurs beigefügt sein (Ohne diese gibt es keine JuLeiCa).
Der Gruppenleiter/-innen-Kurs umfasst in der Regel 3 Wochenenden. Außerdem muss die Pfarrei bestätigen, dass der/die Antragstellerin in der Pfarrei als Gruppenleiter/-in tätig ist. Das Antragsformular zusammen mit der Bestätigung über die Teilnahme an einem Gruppenleiter/-innen-Kurs und der Bestätigung der Pfarrei beim jeweiligen Stadt- bzw. Kreisjugendring abgeben.